Allgemeine Geschäftsbedingungen der W2H2-Agentur
01)  ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der W2H2-Agentur. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
02)  ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote sind freibleibend und können von der W2H2-Agentur bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Bestellungen des Auftraggebers stellen verbindliche Angebote dar, welche die W2H2-Agentur innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Bestellungen des Auftraggebers werden von der W2H2-Agentur durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Pauschalangebote sind bis zum genannten Zeitpunkt verbindlich.
03)  URHEBERRECHT
Der Auftraggeber erwirbt mit Fertigstellung und Veröffentlichung die Rechte an der Konzeption und den Seiteninhalten. Das Urheberrecht geht nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
04)  RECHTE DRITTER
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Insbesondere versichert der Auftraggeber, dass diese Daten nicht fremde Urheber- oder Kennzeichnungsrechte verletzen und dass in die Seiten aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder fremde Rechte verletzen. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist die W2H2-Agentur nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich die W2H2-Agentur vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihr inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die W2H2-Agentur die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Webseite aufnehmen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von der W2H2-Agentur erstellten Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber die W2H2-Agentur hiermit frei.
05)  EIGENTUMSVORBEHALT
Fertiggestellte Webseiten und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der W2H2-Agentur.
06)  LIEFERZEIT
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Stellt der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er die von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
07)  FERTIGSTELLUNG
Ist die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Webseite bis auf die von Ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen fertig gestellt, kann die W2H2-Agentur eine Frist von sechs Monaten aussprechen, in der der Auftraggeber verpflichtet ist die von Ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen zu beschaffen oder zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als erfüllt und nachfolgende Leistungen können von der W2H2-Agentur neu in Rechnung gestellt werden.
08)  HAFTUNG, SCHADENSANSPRüCHE
Die W2H2-Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server (IP: 83.169.20.88) für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung der W2H2-Agentur ist der Upload der Daten auf den Server. Für Störungen innerhalb des Internet kann die W2H2-Agentur keine Haftung übernehmen. Die W2H2-Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Die W2H2-Agentur übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Reproduktion, Druck, Vervielfältigung etc.), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, die gelieferten Waren (Entwürfe, Reinzeichnungen, Demos, Testversionen etc.) vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind.

Des Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass zur Verfügung gestelltes Material keine Urheberrechtsverletzung verursacht. Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Stehen der W2H2-Agentur wegen Nichtabnahme des Auftraggebers Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann die W2H2-Agentur bis zu 50 % der Auftragssumme vom Auftraggeber als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, der W2H2-Agentur einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
09)  BENSTANDUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 24 Monaten ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber der W2H2-Agentur wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern die W2H2-Agentur diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, mit Fehlern behaftet oder fehlen zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so ist die W2H2-Agentur nach eigener Wahl berechtigt nachzubessern. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, ist die W2H2-Agentur zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.
10)  ÜBERLASSENE MATERILARIEN, ARCHIVIERUNG
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt die W2H2-Agentur keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.
11)  DATENSICHERHEIT
Der Auftraggeber spricht die W2H2-Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an die W2H2-Agentur, gleich in welcher Form, übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes kann die W2H2-Agentur keine Haftung übernehmen.
12)  DATENVERLUST
Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung der von uns gelieferten Dateien zu erstellen. Für Datenverluste, die auf fremden Servern entstehen, sind wir nicht verantwortlich zu machen.
13)  ÄNDERUNGSVORBEHALT
Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben der W2H2-Agentur vorbehalten. Zu Teilleistungen ist die W2H2-Agentur berechtigt, sofern dem Auftraggeber dies zumutbar ist.
14)  ÜBERTRAGUNG VON LEISTUNGEN
Die W2H2-Agentur kann die ihm obliegenden Leistungen persönlich erbringen oder von ihr sonst beauftragte Dritte erbringen lassen. Dies gilt nicht, wenn und soweit abweichende Regelungen ausdrücklich und schriftlich getroffen worden sind.
15)  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Das vereinbarte Honorar ist nach Abschluss der Arbeiten fällig. Bei Neukunden behält sich die W2H2-Agentur vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% der veranschlagten Auftragskosten als Anzahlung zu erbeten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Rechnungen der W2H2-Agentur 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist die W2H2-Agentur berechtigt, den Zugriff zu den Internetseiten bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist die W2H2-Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % über dem Diskontsatz der Volksbank Region Leonberg berechnet. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
16) LASTSCHRIFTVERFAHREN
Soweit der Kunde die Zahlung im Lastschriftverfahren gewählt hat, gilt folgendes:

Der Kunde ermächtigt hiermit die W2H2-Agentur, alle im Rahmen des Kaufvertrages fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht, soweit die W2H2-Agentur das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages angenommen hat.

Der Kunde hat zu jeder Zeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von der W2H2-Agentur eingezogen werden können.

Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde die der W2H2-Agentur entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR zu erstatten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden der W2H2-Agentur gar nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.

Wird nach Ansicht des Kunden ein Betrag ungerechtfertigt abgebucht, so hat der Kunde der W2H2-Agentur dies unverzüglich mitzuteilen. Nach Mitteilung der Monierung durch den Kunden wird die der W2H2-Agentur die Berechtigung der Monierung eingehend prüfen und ggf. zu Unrecht abgebuchte Beträge unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.

Eine Stornierung der Lastschrift kann zu der Belastung mit dem der W2H2-Agentur entstandenen Rücklastschriftgebühren sowie mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR führen, wenn die Stornierung nicht gerechtfertigt war.
 
17) KLEINUNTERNEHMER-REGELUNG
Die W2H2-Agentur nimmt die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG) in Anspruch. Wir weisen in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und können keine Vorsteuerabzüge geltend machen.
18)  INTERNET, DOMAINREGELUNG
Die Domainregistrierung, Wahl des Providers und die ordnungsgemäße Bezahlung des Providers ist allein Sache des Auftraggebers. Die W2H2-Agentur kann aber bei der Wahl des Providers und der Domainregistrierung unterstützend wirken.
19)  SONSTIGE
Soweit für die Leistungen der W2H2-Agentur öffentlich-rechtliche Nebenkosten entstehen, die gesetzlich dem Auftraggeber zugewiesen sind, hat sie der Auftraggeber zu tragen. Erbringt die W2H2-Agentur Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers an einem anderen Ort als ihrem Geschäftssitz, so kann sie für die anfallenden Fahrtzeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Die W2H2-Agentur ist berechtigt, für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 EUR zu berechnen.
20)  GERICHTSSTAND
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in 75433 Maulbronn. Die für den Sitz der W2H2-Agentur örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die W2H2-Agentur kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
Download:   AGB-W2H2-Agentur.pdf
W2H2-AGENTUR
Stand: 01. Juli 2010
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